07.02.2011 - 6 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 5. Änderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit der Gebietsbezeichnung "Gewerbegebiet Gägelow, westlicher Teil", umfassend das Gebiet südlich der B 105, östlich des MEZ, nördlich des Dorfgebietes Gägelow und westlich der Gewerbegebietsflächen am Gewerbering sowie die Flurstücke 19/10, 159/3 und 155/52 der Flur 1, Gemarkung Gägelow als Satzung.

5) Die Begründung zur 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird gebilligt.

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 5. Änderung

    und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Der Bauausschuss stimmt dem Beschlussverschlag einstimmig zu.

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Anlagen zur Vorlage