01.02.2011 - 12 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2011 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Dr. Anderko erkundigt sich bezüglich des Pkt. 2.2 des Sachstandsberichts nach den zu erwartenden finanziellen Aufwendungen für die Stadt Grevesmühlen und bittet diesbezüglich um eine gesonderte Aufstellung der Kosten.

Herr Prahler bestätigt die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen und erklärt, die entsprechende Aufstellung zur nächsten Stadtvertretersitzung vorzulegen.

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2011 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen  nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung  und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2011 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm für das Jahr 2011.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9

Nein- Stimmen:              0             

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage