20.01.2011 - 8 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Aufgrund des § 10 BauGB (Baugesetzbuch) i. V. mit § 12 und 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. l S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBl. l S. 2585) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses und nach Prüfung der Vorlage des Durchführungsvertrages die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

2. Die Begründung zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.

 

3. Der Flächennutzungsplan ist im Wege einer Berichtigung anzupassen.

 

4. Der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:1

 

Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Beschlussvorschlag mehrheitlich zu.

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Anlagen zur Vorlage