20.01.2011 - 7 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Aufgrund des § 11 BauGB i. V.  mit § 12 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. l S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.Juli 2009 (BGBl. l S. 2585), beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Durchführungsvertrag zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Grevesmühlen „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“ laut Anlage.

 

2. Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt  mit dem Vorhabenträger,

der GbR GST Service GmbH & M-HH Hausservice GmbH mit Sitz in 82049 Pullach, Wurzelseppstraße  13 a, den Durchführungsvertrag laut Anlage abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen:2

Enthaltungen:1

 

Der Bauausschuss stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage mehrheitlich zu.

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Anlagen zur Vorlage

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