06.12.2010 - 9 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshaltsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ für das Jahr 2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               22

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage