08.12.2010 - 8 Beschluss einer Satzung der Gemeinde Warnow übe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Böhringer erläutert die Satzung und deren Gestaltungsmöglichkeiten für die Gemeinde.

 

Sachverhalt:

Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt ist, hat auch die Gemeinde Warnow eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.

Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als untere Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Warnow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) mit folgenden Änderungen:

 

- Die Prozentsätze in § 3 (2) werden um 20 % gesenkt.

- Die Beitragsfälligkeit wird auf bis zu 3 Monate nach Bekanntgabe des Bescheides festglegt.

- Diese Satzung soll am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

 

Im Anschluss an diese Beschlussfassung stellt sich Frau Pirko Scheiderer den Gemeindevertretern in ihrer Funktion als neue Hauptamtsleiterin der Stadt Grevesmühlen vor.