23.11.2010 - 9 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Da sich mit der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts die Anforderungen an die kommunalen Rechnungsprüfer erheblich erhöhten, entschied die Gemeindevertretung Gägelow mit Beschluss vom 27.04.2010, sich gemäß § 36 Absatz 2 Satz 6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die örtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Grevesmühlen-Land zu bedienen. Infolgedessen ist die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow erforderlich geworden.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gägelow.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               11

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage