06.09.2010 - 9 Satzung der Gemeinde Gägelow über die 1. Änderu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bauausschuss Gägelow
- Datum:
- Mo., 06.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jaclyn-Doreen Picha
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung ist der geplante Standort der Wertstoffcontainer eindeutig zu klären und zu benennen. V: Bauamt
Beschlussempfehlung des Bauausschusses:
1.Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche der am 03.11.2009 von der Gemeinde Gägelow beschlossenen Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg" sowie für die ca. 700 m² große Ergänzungsfläche südöstlich der Feuerwehr soll die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich besitzt eine Größe von rd. 0,9 ha und umfasst im Wesentlichen den westlichen Teil des rechtkräftigen Bebauungsplanes. Die Grün- und Verkehrsflächen östlich des festgesetzten WA 2 sind nicht Gegenstand der 1. Änderung.
Durch die beabsichtigte Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Daher kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.
2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen sollen im Zusammenhang mit der erforderlichen Erstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen reduziert werden. Dazu soll im Wesentlichen die Planstraße B verkürzt und die freiwerdenden Flächen den Allgemeinen Wohngebieten und den Gartenflächen im Norden des Plangebietes zugeschlagen werden. Gleichzeitig sollen innerhalb der Ergänzungsfläche zusätzliche Garagen errichtet werden.
3.Der zur heutigen Sitzung erarbeitete Entwurf der Satzung über die 1. Änderung
und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie der Entwurf der Begrün-dung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4.Der Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme auf- zufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
6.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 sowie den Beschluss über die Billigung des Entwurfs und die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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612,1 kB
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