02.09.2010 - 7 Beschluss einer Straßenbaubeitragssatzung für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Sachverhalt:

Auf Grund des § 44 der KV M-V, in welchem die Grundsätze der Einnahmebeschaffung der Gemeinden geregelt ist, hat auch die Gemeinde Testorf-Steinfort eine Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen, um die bevorteilten Grundstückseigentümer teilweise an den Kosten zum Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu beteiligen.
Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in ihrer Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde bereits mehrfach das Fehlen einer entsprechenden Satzung beanstandet.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Testorf-Steinfort über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen mit folgenden Änderungen:

- § 3 Abs. 2 - alle Prozentsätze werden um 20 % reduziert

- § 5 Abs. 6 - zwei Drittel ist zu streichen und wird durch 50 % ersetzt

- § 10                      - ein Monat ist zu streichen und wird durch 3 Monate ersetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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