08.04.2010 - 13 Information zu einer überplanmäßigen Ausgabe im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
- Datum:
- Do., 08.04.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
In der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 ist in der Haushaltsausgabenstelle 8800.9320 „Allgemeines Grundvermögen / Eigener Wohnungsbau / Grunderwerb / Notarkosten / Vermessungskosten“ ein Betrag von 1000,00 € eingestellt worden. Dieser Betrag war um 45,00 € zu niedrig, um eine Rechnung der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zu begleichen, die den Betrag von 1045,00 € für die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Testorf-Steinfort zur ONR 12 erhob. Der Forderung liegt ein Abfindungsanspruch für eine Übertragung von Straßenverkehrsflächen an die Gemeinde zu Grunde. Gedeckt wurde der Malus durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 0200.6530 „Hauptamt / Geschäftsausgaben / Öffentliche Bekanntmachungen“. Der Bürgermeister der Gemeinde Testorf-Steinfort hat im Rahmen der ihm durch die Hauptsatzung der Gemeinde zustehenden Entscheidungskompetenzen dieser überplanmäßigen Ausgabe zugestimmt.
