09.03.2010 - 9 Anordnung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für die Realisierung des Bauquartiers „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. „Für den Bereich des Bebauungsplangebietes „ Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang “ wird hiermit die Umlegung U2 „Altstadt“ gemäß § 46 (1) BauGB angeordnet.“
  2. Die Aufgaben der Umlegungsstelle gemäß § 46 (1) BauGB in Verbindung mit §1 Umlegungsausschusslandesverordnung (UmlALVO M-V) werden dem Umlegungsausschuss über­tragen.
  3. Die Tätigkeiten einer Geschäftsstelle zur Vorbereitung der im Umle­gungsverfahren U 2 „Große Seestraße, Kleine Seestraße, Kleine Voßstraße, Behrensgang“ zu treffenden Entscheidungen werden gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und 2 UmlALVO M-V dem Öffentlich be­stellten Vermes­sungsingenieur Lo­thar Bauer, (Anschrift: Vermessungsbüro Lothar Bauer, Kanalstraße 20, 23970 Wismar) über­tragen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               9             

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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