14.12.2009 - 16 Satzung über die Aufhebung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

In der Diskussion zu dieser Vorlage wird auf die Wohnqualität der dort wohnenden Bürger eingegangen, denen vor dem Baubeginn der Eigenheime zugesagt wurde, das Industriegebiet zu verlagern. Ebenfalls wird über Formulierungen, die diese Beschlussvorlage enthält, diskutiert.

Herr Prahler informiert über die Sachlage in diesem Entwicklungsgebiet und erläutert die Gründe für die Aufhebung des Satzungsrechts.

Eine Immissionsmessung in diesem Wohngebiet gerade zur Erntezeit wird für notwendig erachtet. Der Vorschlag, eine Schallschutzwand zu bauen, ist in Erwägung zu ziehen.

 

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg" geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg".

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die o. g. Satzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt gemäß § 162 Abs. 3 BauGB zu ersuchen, den Entwicklungsvermerk der in Abteilung II der Grundbücher der im Satzungsgebiet belegenen Grundstücke zu löschen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                     24 

Nein- Stimmen:                 0   

Enthaltungen:                    1   

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage