14.12.2009 - 16 Satzung über die Aufhebung der Satzung über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 14.12.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
In der Diskussion zu dieser Vorlage wird auf die
Wohnqualität der dort wohnenden Bürger eingegangen, denen vor dem Baubeginn
der Eigenheime zugesagt wurde, das Industriegebiet zu verlagern. Ebenfalls wird
über Formulierungen, die diese Beschlussvorlage enthält, diskutiert.
Herr Prahler informiert über die Sachlage in diesem
Entwicklungsgebiet und erläutert die Gründe für die Aufhebung des
Satzungsrechts.
Eine Immissionsmessung in diesem Wohngebiet gerade
zur Erntezeit wird für notwendig erachtet. Der Vorschlag, eine Schallschutzwand
zu bauen, ist in Erwägung zu ziehen.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung
der Stadt Grevesmühlen beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner
Weg/Börzower Weg" geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes
Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg".
- Der Bürgermeister
wird beauftragt, die o. g. Satzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Nach Rechtskraft der Satzung ist das
Grundbuchamt gemäß § 162 Abs. 3 BauGB zu ersuchen, den Entwicklungsvermerk
der in Abteilung II der Grundbücher der im Satzungsgebiet belegenen
Grundstücke zu löschen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,9 kB
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