30.11.2009 - 6 Satzung über die Aufhebung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler informiert über den Erfolg des Wohngebietes West II. Bis auf 3 Restgrundstücke sind alle anderen Grundstücke verkauft.

Nicht realisiert werden konnte hingegen die Umgestaltung des gegenüberliegenden Gebietes „West I“ zu einem reinen Wohngebiet.

Die Betriebsgelände konnten nicht wie geplant zu Wohnbauland umgewandelt werden.

Hierfür gibt es mehrere Gründe. Einerseits konnte keine Einigung mit den Grundstückseigentümern in finanzieller Hinsicht erzielt werden.

 

Des Weiteren ist die Entwicklung nördlich von West II  ohne Fördermittel nicht  realisierbar. Der Antrag auf Fördermittel wurde vom Bauministerium abgelehnt. Ohne diese Fördermittel würden sich der städtische Eigenanteil bzw. die Grundstückspreise jedoch unvertretbar erhöhen.

 

Herr Dr. Anderko bemerkt, dass beide Unternehmen von Anfang an wussten, wie das Gebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. Die Unternehmen werden dort auf Dauer nicht bleiben können. Sie werden Aufgrund der Umweltbelastung in  Schallschutz und Immissionsanlagen investieren müssen, in diesen Zusammenhang ist es fraglich ob die Betreiber in diesen Standort noch investieren.

Herr Prahler macht darauf aufmerksam, dass sich die Betreiber an bestehende gesetzliche Vorschriften bezüglich Lärmbelästigungen und Immissionen halten müssen.

 

Herr Schulz stellt ebenfalls fest, dass das Anpassungsgebiet folgerichtig aufgehoben werden muss.

Herr Prahler erläutert, dass die GOS mit der Abrechnung der Maßnahme beauftragt wurde.

Die Abrechnung wird einige Zeit in Anspruch nehmen und voraussichtlich zu einem positiven Ergebnis führen.

Herr Schulz erkundigt sich, ob neue Wohngebietserschließungen durch die Stadt Grevesmühlen angedacht sind. Herr Prahler entgegnet, dass es von Seiten der Stadt zurzeit Bemühungen gibt, Flächen zu erwerben. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Herr Ditz erklärt abschließend, dass erste Ergebnisse im Januar/Februar 2010 vorliegen werden.

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Beschluss:

            Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg" geändert durch die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsgebietes Grevesmühlen "West II, Questiner Weg/Börzower Weg".

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die o. g. Satzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Nach Rechtskraft der Satzung ist das Grundbuchamt gemäß § 162 Abs. 3 BauGB zu ersuchen, den Entwicklungsvermerk der in Abteilung II der Grundbücher der im Satzungsgebiet belegenen Grundstücke zu löschen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4448&selfaction=print