15.06.2021 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 "Wohngebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Brügge von der Stäbelower Entwicklungsgesellschaft und Herr Dohse vom Ingenieurbüro Dose stellen die geplanten Vorhaben in einer kurzen Präsentation vor.

 

Die aufkommenden Fragen der Gemeindevertreter werden durch die Vortragenden gleich beantwortet.

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten

übertragen werden.

Der Vorhabenträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im

Geltungsbereich des B-Planes Nr. 11.

         

 

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Beschluss:

 1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow fasst den Beschluss zum

städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Proseken Süd“ gemäß Anlage.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen

Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

-          davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=44287&selfaction=print