01.06.2021 - 16 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 "Zum Säge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 01.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläutert die erneute Behandlung der Beschlussvorlage und geht auf die Änderungen ein.
Herr Grote erkundigt sich, ob es schon einen Verhandlungstermin gibt.
Der Bürgermeister informiert über die Ankündigung, dass es im Sommer einen mündlichen Termin geben wird.
Herr Schiffner kritisiert auch zu diesem B-Plan die Einschränkungen.
Der Bürgermeister geht darauf ein, dass jeder seine eigene Auffassung vertritt und keine einheitliche Linie zustande kommt. Ein einstimmiges Ergebnis hierzu wird nicht erreichbar sein.
Herr Grote spricht sich dafür aus den Beschluss wie vorliegend zu fassen, aber für die Zukunft eine Grundsatzdiskussion zu führen.
Auch Herr Faasch vertritt die Ansicht den vorliegenden Beschluss so zu fassen, ist aber grundsätzlich für so wenig Einschränkungen wie möglich.
Sachverhalt:
Das Areal des Plangeltungsbereichs ist bereits seit DDR-Zeiten von einer industriellen,
handwerklichen und gewerblichen Nutzung geprägt. Nach und nach wurden zahlreiche
Nutzungen eingestellt. Das im Plangebiet vorhandene Sägewerk hat bereits Anfang des
Jahres 2016 den Betrieb eingestellt. Aktuell befinden sich im Plangebiet eine Tischlerei und
ein Holzverarbeitungsbetrieb.
In Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken möchte die Stadt
Grevesmühlen auf den aus der Nutzung gefallenen Flächen ein allgemeines Wohngebiet
schaffen - unter Berücksichtigung von erforderlich werdenden Lärmschutzmaßnahmen. Die
Erschließung des geplanten knapp 9,3 ha großen Wohngebietes soll über eine neue
Anbindung von der Rehnaer Straße erfolgen.
Die Stadt Grevesmühlen sieht für das gesamte Areal das Erfordernis einer städtebaulichen
Neuordnung.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes für die Flächen des
ehemaligen Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze
des Geltungsbereiches und für die Sicherung bestehender Gewerbebetriebe geschaffen
werden.
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat am 19.05.2014 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 39 "Zum Sägewerk" gefasst. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgt mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zwischen dem 23.05.2017 und
23.06.2017 in Form einer öffentlichen Auslegung in der Stadtverwaltung durchgeführt.
Parallel dazu wurden die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 wurde vom 19.11.2019 bis zum 19.12.2019 sowie in der Zeit vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 öffentlich ausgelegt, parallel wurden die Behörden beteiligt. Nach Durchführung einer ersten Auslegung und Beteiligung ergab sich Überarbeitungsbedarf insbesondere bezüglich umweltplanerischer und immissionstechnischer Belange.
Die daraufhin erfolgte Überarbeitung liegt hiermit vor und macht eine erneute Auslegung notwendig.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen billigt den vorliegenden 3. Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 39 "Zum Sägewerk" und den 3. Entwurf der Begründung inkl.
Umweltbericht.
2. Die Stadtvertretung beschließt, den 3. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39
einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a
Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen und zur
erneuten Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4a Abs. 3 BauGB). Zusätzlich
sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die
nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3,4 MB
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(wie Dokument)
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399,8 kB
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