07.06.2021 - 6 Annahme einer Spende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr von Bernstorff fragt nach, warum hier ein Beschluss der GV erforderlich ist, da die Wertgrenze von 100,00 Euro nicht überschritten ist.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, da die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro überschritten wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und liegt dem Beschluss als Anlage bei.              

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung für die Jugendfeuerwehr Bernstorf in Höhe von 100,00 Euro von Herrn Andre´ Schmeichelt.                           

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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