14.04.2021 - 6 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gägelow ist Eigentümerin der Flurstücke 5 und 7/1 in der Gemarkung Jamel. Das Grundstück der Forststraße 8 und 9 ist mit der Ruine des ehemaligen Gutshauses bestanden und seit langem unbewohnt. Auf der Fläche befinden sich erhebliche Altablagerungen, die eine Gefahr für die einzelnen Bewohner des Ortes und die Allgemeinheit darstellen. Die Planung beinhaltet die Beräumung der mit entsorgungspflichtigen Abfällen kontaminierten Liegenschaft, um das Ortsbild aufzuwerten und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen

 

Für die Maßnahme wurde am 24.02.2021 eine Zuwendung nach der Richtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien gemäß Nr. 2.2.1 Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen (Förderbereich 2) gestellt.  Der Antrag ist beim LFI eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen LEFD-II-0001/21 geführt.

 

Für die abschließende Bearbeitung des Antrages ist u.a. ein Beschluss der Gemeindevertretung zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Vorhaben „Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen in 23968 Gägelow, OT Jamel“ durchzuführen und die Finanzierung in Höhe der Kostenschätzung von 177.100,00 € im Nachtragshaushalt der Gemeinde Gägelow für das Jahr 2021 zu sichern.

 

Diskussion:

Wenn der Fördermittelantrag nicht genehmigt werden sollte, dann wird diese Maßnahme in den Haushalt 2022/2023 aufgenommen.

 

Positionierung vom Finanzausschuss Gägelow soll nochmal abgefragt werden. Die Klärung bzgl. der Fördermittel (Fördermittelanteil, Höhe) soll bis nächste Woche Dienstag erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0