15.04.2021 - 5 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauun...

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Wortprotokoll

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind.

 

Der Bereich der derzeitigen Regionalen Schule wurde aus dem Planungsbereich herausgenommen, da eine Nutzung nach Fertigstellung noch nicht hinreichend bekannt ist und somit auch nicht festgesetzt werden konnte. Der Planungsbereich hat sich somit reduziert.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcampus“ für das Gebiet am Ploggenseering mit den inhaltlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcampus“ für das Gebiet am Ploggenseering, sind gemäß § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 44 "Schulcampus“ für das Gebiet am Ploggenseering, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.

 

Diskussion:

 

Herr Baetke erkundigt sich, ob die Absprachen mit der Diakonie hinsichtlich der gemeinsamen äußeren Gestaltung getätigt worden sind?

 

Herr Schulz merkt an, dass die besprochenen farblichen Absetzungen in der Fassadengestaltung im Entwurf nicht enthalten sind.

Vorschlag: neue Festsetzung in bauordnungsrechtlichen Festsetzungen bzgl. der Farbaspekte.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=43623&selfaction=print