30.11.2009 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den vorhabe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Wohnbebauung Karl-Marx-Straße“.

2.      Das Plangebiet befindet sich westlich der Karl-Marx-Straße, südlich des Amtsgerichts und grenzt im Süden und im Westen an vorhandene dem Wohnen dienende Bebauung an.

3.      Die Planungsziele bestehen in der Vorbereitung von Grundstücken für eine Wohnbebauung. Vorgesehen ist die Errichtung von 78 WE in mehrgeschossigen Gebäuden. Straßenbegleitend zur Karl-Marx-Straße sind länger gestreckte Gebäude vorgesehen. Im hinteren Bereich des Grundstücks sind Stadtvillen vorgesehen. Etwa 42 WE sind als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ vorgesehen.

4.      Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Eingriffs-/Ausgleichsregelung und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich. Die Flächen werden wieder nutzbar gemacht.

5.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses mit den dargestellten Planungszielen frühzeitig in Anlehnung an § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

 

Herr Neumann erläutert diese Vorlage und ergänzt, dass wir das Vorhaben im vergangenen Bauausschuss behandelt haben. Es ist hier leider kein Ausgleich erforderlich, es erfolgt aber eine Entsiegelung von Flächen.

 

Dieser Vorlage stimmen alle 8 Ausschussmitglieder mit Ja zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

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