30.03.2021 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow gibt eine kurze Zusammenfassung zum Stand der Abarbeitung der Jahresabschlüsse im Amtsbereich. Bis zum Sommer sollen auch die Jahresabschlüsse 2019/2020 für die Gemeinde Gägelow aufgestellt und zur Prüfung dem RPA vorgelegt werden. Zum Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Gägelow teilt Sie folgendes mit:

 

Sowohl die Ergebnis- als auch die Finanzrechnung sind jahresbezogen unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen. In der Ergebnisrechnung wird ein Saldo von Null ausgewiesen. In der Finanzrechnung ist der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen zwar negativ (-1.307.969,33 Euro), jedoch wurde erstmalig eine Umbuchung vom laufenden an den investiven Bereich in Höhe von 1.324.000,00 Euro gemäß § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V vorgenommen. Unter Betrachtung der Vorgänge ist der Saldo ausgeglichen. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 11.146,06 T€. Die Kapitalrücklage hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 709,0 T€ auf 10.227,0 T€ vermindert. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2018 auf 1.238.143,04 €. Der Jahresabschluss 2018 ist in mehreren Sitzungen durch den gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft geprüft worden, der RPA hat zudem den Prüfvermerk erteilt und der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage ist gemäß § 18 (3) GemHVO-Doppik M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen und durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen.      

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Gägelow zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 04.02.2021 sowie die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 730.000,00 Euro zur Deckung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer Schadenersatzklage (Windkraft).

Das Ergebnis schließt mit einem Betrag von Null Euro ab. Der Ergebnisvortrag aus den Vorjahren verbleibt somit in Höhe von 918.959,25 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 53.668,33 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

Die Anwesenden sprechen sich einstimmig dafür aus den Jahresabschluss in der nächsten Gemeindevertretersitzung vorzulegen. Eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen, da keine Beschlussfähigkeit vorliegt.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=43409&selfaction=print