09.03.2021 - 11 Antrag auf Einsetzung einer/s ehrenamtlichen Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Schmitt
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Herr Bendiks keinen Antrag an den
Hauptausschuss stellen kann und somit Herr Schulz in den Antrag einführen muss.
Herr Schulz erläutert, dass der Antrag an sich selbsterklärend ist und Herr Bendiks später
Ergänzungen einbringen wird.
Herr Grote schlägt vor, dass Ergebnis der Beratungen aus dem Kultur- und Sozialausschuss
vorzustellen, da das dortige Ergebnis sich vom Antrag unterscheidet.
Herr Bendiks erklärt, dass aus den Beratungen im KSA hervorging, dass es nun kein/e
Beauftragte/r mehr werden soll, die Inklusion aber immer auch bei Baumaßnahmen
berücksichtigt werden muss. Herr Bendiks hebt hervor, dass es wichtig ist, dass die
Interessen von Menschen mit Behinderungen auch unabhängig von dem Engagement von
Frau Lange Berücksichtigung finden.
Herr Baetke befürwortet den Ansatz des Antrages, erinnert aber daran, dass die Stadt
schon lange den Behindertenverband bei Baumaßnahmen einbindet sowie an Projekte wie
InTown oder die Aktivitäten der Diakonie. Herr Baetke stellt einen Antrag zur Beauftragung
des Bürgermeisters zu prüfen, welche Möglichkeiten es bei der Berücksichtigung der
Interessen von behinderten Menschen gäbe. Zusätzlich soll ein jährlicher Festbetrag an den
Behindertenverband ausgereicht werden. Weiterhin sollten die Interessen von Menschen mit
Behinderungen eher durch eine Institution vertreten werden und nicht nur an einer Person
festgemacht werden.
Herr Grote spricht sich ebenfalls für die Verstetigung der Förderung des
Behindertenverbandes aus und schlägt vor den Vertrag von 1990 in die Hauptsatzung
einzuarbeiten.
Herr Krohn schlägt eine Änderung des Antrages vor: Der Bürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob eine Aufnahme in die Hauptsatzung, ähnlich wie bei dem Seniorenbeirat, möglich
ist.
Herr Schulz spricht sich weiterhin für die Notwendigkeit einer/s ehrenamtlichen Beauftragten
aus, die/der dann weitere Fachleute einbeziehen und den Kontakt zur Unteren
Bauaufsichtsbehörde pflegen könnte.
Frau Münter beantragt eine Änderung der Hauptsatzung sowie die Nutzung des § 41a KV M-V, damit auch Rechte und Pflichten verankert sind.
Der Bürgermeister erläutert, dass seiner Ansicht nach kein Defizit bei der Vertretung von
Interessen von Behinderten in der Stadt Grevesmühlen gibt und nennt Beispiele für die
gelungene Inklusion in verschiedensten Bereichen der Stadt. Es könnte womöglich
kontraproduktiv sein, wenn zusätzlich zu der Beratung durch den Behindertenverband noch
ein/e Behindertenbeauftragte/r eingesetzt werden würde. Der Antrag der Fraktion Die Linke
kann weiterhin noch bis zur Stadtvertretung geändert werden, wenn sich aus der Diskussion
neue Erkenntnisse ergeben haben, ansonsten würde die bisherige Formulierung so in die
Stadtvertretung eingehen.
Herr Schulz führt aus, dass die bisherigen Leistungen für die Interessen von behinderten
Menschen nicht herabgewürdigt werden sollten, sondern der Antrag vielmehr eine
Aufwertung der Arbeit zum Ziel hatte.
Herr Baetke schließt sich dem Bürgermeister an und bestätigt, dass Inklusion in
Grevesmühlen gelebt wird. Weiterhin appelliert Herr Baetke daran einen Prüfauftrag zu
formulieren und sieht 2 Strukturen nebeneinander ebenfalls kritisch.
Herr Bendiks erklärt, dass der Antrag als Angebot gesehen werden sollte und bemerkt,
dass die Verwaltung bis zum Kultur- und Sozialausschuss keine Kenntnis über den Vertrag
von 1990 hatte. Auch findet Herr Bendiks, dass die Zusammenarbeit mit Frau Lange gerade beim Schulcampus oder beim Bahnhofsvorplatz gezeigt hat, wie wichtig die Vertretung von
Interessen von Behinderten ist und erklärt, dass man immer noch Verbesserungsmöglichkeiten findet.
Herr Schulz spricht sich für einen Prüfauftrag jedoch mit terminlicher Festlegung aus.
Herr Grote schlägt vor die Formulierungen aus dem Kultur- und Sozialausschuss zu
übernehmen und daraus einen Prüfantrag zu formulieren.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass über einen Antrag einer Fraktion so zu beraten
ist, wie er eingebracht wurde.
Herr Schulz zieht den Antrag zurück mit der Bitte einen Beschluss für einen Prüfauftrag
vorzubereiten.
Sachverhalt:
Mit Datum vom 19.02.2021 stellte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag auf Einsetzung einer/s ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Grevesmühlen.
Der Kultur- und Sozialausschuss am 2. März 2021 diskutierte den Vorschlag und sprach sich einmütig für eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Behindertenverband aus.
Der Hauptausschuss am 9. März 2021 befasste sich ebenfalls ausführlich mit diesem Thema. Am Ende der Diskussion wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner ursprünglichen Form zurückgezogen. Die Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich einmütig für einen Prüfauftrag der Stadtvertretung an den Bürgermeister mit folgendem Tenor aus:
1. Belange der Inklusion sind für das gesellschaftliche Zusammenleben von herausragender Bedeutung und müssen deshalb besondere Berücksichtigung bei der Arbeit der Stadtverwaltung und der Stadtvertretung finden.
Die Stadt Grevesmühlen bekennt sich zur UN-Behindertenrechtskonvention und sieht sich in der Pflicht, vor Ort die schrittweise Inklusion aller Menschen mit Behinderung umzusetzen.
2. Mit Beschluss vom 18. Juni 1990 hat sich die damalige Stadtverordnetenversammlung bereits ausdrücklich zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung bekannt und sich verpflichtet, den Behindertenverband Grevesmühlen e.V. in politische Entscheidungsfindungen, die Inklusion betreffend, zu integrieren. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie dies in aktuelle Regelwerke der Stadtverwaltung und Satzungen der Stadt überführt werden kann.
3. Der Bürgermeister soll im Rahmen seines Prüfauftrages Vorschläge erarbeiten, wie die fortdauernden Aufwendungen des Behindertenverbandes für die Belange der Inklusion in unserer Stadt ebenso kontinuierlich erstattet werden können.
4. Die Vorschläge sollen der Stadtvertretung bis zum III. Quartal 2021 vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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