09.03.2021 - 10 Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für ei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 09.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Schiffner vertritt die Ansicht, dass die Regelungen, die Bauherren auferlegt werden, zu
eng und weitgreifend sind.
Herr Baetke stellt Antrag darauf, dass die farblichen Einschränkungen aus dem Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss herausgenommen werden.
Herr Schulz stimmt der Festsetzung ausdrücklich zu und spricht sich dafür aus, traditionelle
Ziegelfarben beizubehalten.
Herr Grote pflichtet Herrn Baetke und Herrn Schiffner bei.
Herr Baetke ist der Meinung, dass keine Gefahr besteht, dass Barendorfs Häuser
kunterbunt werden, da es sich nur um 3 Häuser handelt.
Der Bürgermeister rät von einer zu schnellen Entscheidung ab und stellt Antrag auf
Zurückweisung der Beratungen in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis zum Antrag des Bürgermeisters:
Gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 9 |
- davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen hat auf Antrag des Vorhabenträgers entschieden, die
Ergänzungssatzung Barendorf für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf, südöstlicher
Ortseingang, aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Schaffung von Baurecht über eine Ergänzungssatzung im
Ortsteil Barendorf wurde in der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen am
14.12.2020 gefasst.
Die Flächen werden bisher landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen sind im
Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt. Zielsetzung ist es, das Baurecht durch
Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu schaffen.
Gemäß § 1a Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind für die Ergänzungsflächen auch die
Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu
berücksichtigen. Der Ausgleich für Eingriffe wird im Rahmen des Planverfahrens im
erforderlichen Umfang gesichert.
Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34 Abs. 6
BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Zur
Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Satzung für die Dauer von 6 Wochen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB mit den inhaltlichen
Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
2. Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, sind gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer von 6 Wochen öffentlich auszulegen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die
Ergänzungssatzung der Stadt Grevesmühlen für einen Teilbereich der Ortslage Barendorf,
südöstlicher Ortseingang, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben
können, sofern die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von
Bedeutung ist.
Die Beschlussvorlage wird zur erneuten Beratung in den Bauausschuss verwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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