10.02.2021 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 24 der KV-MV hat Herr Straathof weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Roggenstorf zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.           

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.    

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

-          davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Nach der Abstimmung übergibt Herr Sangel die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister Herrn Straathof.     

 

 

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