21.01.2021 - 8 Annahme von Spenden für das Jahr 2020

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, wenn die in der Hauptsatzung festgelegte Wertgrenze von höchstens 100 Euro überschritten wurde.

Zusätzlich ist durch die Gemeinde jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.                                 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung erteilt ihre Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen lt. beiliegender Liste für die Errichtung eines Schwalbenhotels. Die Ausführung der Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021 geplant. Die bisher eingegangenen Spenden sollen daher auch erst 2021 aus dem Verwahrkonto in den Haushalt umgebucht werden.                                                       

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

         

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=42561&selfaction=print