21.01.2021 - 17 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2019 wurde das Ingenieurbüro Wobschal beauftragt, für die Beantragung von Fördermitteln für den Neubau der Vorflutleitung nördlich der Ortslage Schönhof eine Kostenschätzung und weitere notwendige Unterlagen zu erstellen. Ursprünglich war beabsichtigt, diese Ingenieurleistungen im Haushaltsjahr 2021 abzurechnen. Ein Planansatz wurde veranschlagt. Nunmehr muss das Ingenieurbüro aufgrund Wechsel des Inhabers zum 01.01.2021 alle noch ausstehenden Leistungen in Rechnung stellen und vor dem Wechsel begleichen.

 

Die Rechnung des Ingenieurbüros ist zum 14.12.2020 fällig. Da die geplante Sitzung am 10.12.2020 ausgefallen ist und somit bis zum Fälligkeitstag keine ordentliche Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet, muss ich von meinem Recht der Eilentscheidung nach § 39 (3) KV M-V Gebrauch machen.

 

Gemäß Hauptsatzung § 7 (2), Ziffer 11 entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 2.000 Euro. Daher bedarf dieser Eilentscheid eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 14.12.2020, die außerplanmäßige Auszahlung für Planungsleistungen für das Vorhaben „Neubau der Vorflutleitung nördlich der Ortslage Schönhof“ an das Ingenieurbüro Dr. Wobschal in Höhe von 6.431,04 Euro anzuweisen, zu bestätigen.                                            

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

             

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage