14.12.2020 - 17 Annahme einer Sachspende

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert darüber, dass sich die Summe geändert hat. Dies ist darin begründet, dass die Beschlussvorlage auf Grundlage eines Angebotes erstellt wurde. Mittlerweile liegt die Rechnung dazu vor, die geringfügig von der Angebotssumme abweicht.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft. Darüber hinaus entscheidet die Stadtvertretung.       

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr vom Förderverein Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen e.V. in Höhe von 2924,82 Euro 2959,62€ (1 x Rollcontainer 003 Gitter- Kasten, 1 x Rollcontainer 010 So für 28 Atemschutzflaschen).          

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage