14.12.2020 - 7 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 14.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schiffner geht als stellv. Vorsitzender des Finanzausschusses auf die Besonderheiten des vorliegenden Haushaltes ein. Im Jahr 2021 sind Investitionen in Höhe von 10 Mio. € und im Jahr 2022 in Höhe von 20 Mio. € geplant. Die größte Investition in den nächsten Jahren stellt der Schulcampus dar. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird in den nächsten Jahren steigen. Aus Sicht des Finanzausschusses ist der Haushalt solide aufgestellt.
Herr Schulz spricht seinen Dank im Namen der Fraktion Die Linke für die Erläuterungen des Haushaltes im Rahmen der Fraktionssitzung an Frau Lenschow aus.
Herr Baetke spricht die Erschließung neuer Wohngebiete an. In diesem Zusammenhang erinnert er an ein Investitionsdarlehen für Grevesmühlener Bürger, welches es in der Vergangenheit mal gab. Er regt an, dieses Darlehen zu modernisieren.
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2021/2022.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2021/2022 zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,1 MB
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