24.11.2020 - 17 Annahme einer Sachspende

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft.      

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr vom Förderverein Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen e.V. in Höhe von 289,98 Euro (ESMART Professional MIMOTO Motor Leinwand 332x187 cm/ 150‘‘/ 16:9 ).            

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41998&selfaction=print