24.11.2020 - 12 Kooperationsvereinbarung der Stadt Grevesmühlen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 24.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Schmitt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister verweist auf die geänderten ausgereichten Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt. Die Änderungen haben sich in den Sitzungen des Kultur- und Sozialausschusses und des Finanzausschusses ergeben. Die wesentlichen Änderungen werden erläutert.
Herr Grote berichtet von der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses und dem Wunsch, dass durch das Filmstudio zum Ende des Jahres ein Tätigkeitsbericht vorgelegt werden soll.
Herr Baetke befürwortet die Vereinbarung. Es wäre jedoch eine Frist wünschenswert, bis wann das Material übergeht.
Herr Bibow erkundigt sich nach der Höhe der Förderung durch die Stadt.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Förderung abhängig von den Personalkosten ist. Hier spielen verschiedene Faktoren, wie beispielsweise der TVÖD eine Rolle. In der vorliegenden Vereinbarung wurde Prozente zu Grunde gelegt, die sich mit dem decken, was in den letzten Jahren gezahlt wurde.
Herr Schiffner stellt die Frage, ob das Filmstudio diese Vereinbarung unterschreiben darf. Zu klären ist, ob jemand der Rundfunk betreibt sich so eng an eine Stadt binden darf, ohne den Grevesmühlen TV Kanal im Kabelnetz verliert.
Der Bürgermeister informiert, dass der Platz im Kabelnetz bereits verloren gegangen ist. Durch eine technische Umstellung wären erhebliche Kosten entstanden. Momentan werden Gespräche mit Wismar TV geführt, um den Sendeplatz mit zu nutzen. Zum Thema Förderung teilt der Bürgermeister mit, dass es diese für die Jugendarbeit und nicht für die Berichterstattung gibt.
Herr Baetke spricht sich nochmals für die Aufnahme einer Frist aus, wenn dies rechtlich möglich ist.
Herr Krohn schlägt folgende Formulierung vor: …. „ist in den nächsten 3 Jahren zur prüfen und vorzunehmen.“
Sachverhalt:
Das Filmstudio Grevesmühlen wird durch die Stadt Grevesmühlen mit jährlich zu beantragenden Zuschüssen für die Personalkosten und mit einem Festbetrag für die Sachkosten bzw. für die Produktion von „Grevesmühlen TV“ unterstützt. Grundlage hierfür sind eine Kooperationsvereinbarung mit dem Trägerverein des Filmstudios „Verein für Jugendeinrichtungen“, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Grevesmühlen sowie die Entscheidungen des Kultur- und Sozialausschusses.
Im Jahr 2020 beträgt der Zuschuss der Stadt Grevesmühlen für das Filmstudio etwa 17.000,00 €.
Mit der neuen Vereinbarung erhält das Filmstudio Planungssicherheit und wird von den jährlichen Beantragungen im Kultur- und Sozialausschuss befreit.
Die Stadt Grevesmühlen leistet weiterhin ihren Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit des Filmstudios und profitiert auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarungen von den Produktionen von „Grevesmühlen TV“.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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107,2 kB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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