16.11.2020 - 7 Kooperationsvereinbarung der Stadt Grevesmühlen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schiffner stellt fest, dass die Vereinbarung unbefristet und eine Betreuung des historischen Filmmaterials nicht geklärt ist.

Herr Rehwaldt teilt mit, dass in der Zusatzvereinbarung die Erschließung, welche den Erhalt beinhaltet, geregelt ist. Spätestens bei Auflösung des Vereins geht das Material in das Eigentum der Stadt Grevesmühlen über. Sicher ist eine Umformulierung in der Vereinbarung möglich.

Herr Scharnweber informiert, dass im Kultur- und Sozialausschuss über die Förderung der Personalkosten beraten wurde.

Frau Lange erkundigt sich, ob solch eine Kooperationsvereinbarung mit anderen Vereinen denkbar wäre.

Der Bürgermeister erläutert, dass die Vereinbarung vom Wesen her nahezu identisch ist mit der des Jugendklubs.

 

Sachverhalt:

 

Das Filmstudio Grevesmühlen wird durch die Stadt Grevesmühlen mit jährlich zu beantragenden Zuschüssen für die Personalkosten und mit einem Festbetrag für die Sachkosten bzw. für die Produktion von „Grevesmühlen TV“ unterstützt. Grundlage hierfür sind eine Kooperationsvereinbarung mit dem Trägerverein des Filmstudios „Verein für Jugendeinrichtungen“, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Grevesmühlen sowie die Entscheidungen des Kultur- und Sozialausschusses.

 

Im Jahr 2020 beträgt der Zuschuss der Stadt Grevesmühlen für das Filmstudio etwa 17.000,00 €.

 

Mit der neuen Vereinbarung erhält das Filmstudio Planungssicherheit und wird von den jährlichen Beantragungen im Kultur- und Sozialausschuss befreit.

Die Stadt Grevesmühlen leistet weiterhin ihren Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit des Filmstudios und profitiert auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarungen von den Produktionen von „Grevesmühlen TV“.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt, den Bürgermeister mit dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung mit dem Verein für Jugendeinrichtungen zu beauftragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41930&selfaction=print