17.11.2020 - 5 Beschluss über die Benutzungs- und Beitragssatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di, 17.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Kultur, Bildung und Soziales
- Bearbeiter:
- Alexander Rehwaldt
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Mit der Einführung der Beitragsfreiheit für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen nach dem Kifög M-V vom 04.04.2019 ist eine Neufassung der Benutzungs- und Beitragssatzung für die Kita „Am Lustgarten“ erforderlich.
Frau Ertel merkt an, dass §7 Absatz 4 „Zusatzleistungen“ zu Verwirrungen führen könnte, da immer pro Monat gezahlt werden muss. Sie bemängelt, wenn jemand z. B. einmalig das Kind zu spät abholt, wird sofort der Betrag fällig. Das geht vom Gleichheitsgrundsatz nicht.
Herr Prahler erklärt hierzu, dass die benötigten Leistungen vorher gebucht werden und dementsprechend dann die Dienste der Erzieherinnen so vorbereitet werden. Was passiert, wenn man sein Kind zu spät abholt, muss satzungsgemäß erfasst werden. Einmalige Ereignisse, werden mit der dementsprechenden Kulanz behandelt. Es geht um den Versuch, die 9,54 Euro dadurch zu sparen, dass man jeden Tag mit diversen Begründungen das Kind zu spät abholt. Insbesondere auch um die Abholung nach 18 Uhr, hierfür muss immer eine Kraft abgestellt werden. Der Betrag in Höhe von 31,27 Euro soll dann auch als Abschreckung dienen.
Frau Oberpichler findet die Gebühren angemessen, auch, weil die Eltern keine Kita-Beiträge mehr zahlen müssen.
Frau Oberpichler fragt, ob §3 Absatz 5 „Kündigung“ so zu verstehen ist, dass den 4 Klassen gekündigt werden kann, wenn nicht genügend Hortplätze angeboten werden können?
Herr Prahler teilt mit, gerade in der heutigen Zeit (Corona), wenn z. B. Erzieher ausfallen und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist, für besondere Ereignisse Festlegungen in der Satzung getroffen werden müssen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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83,9 kB
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