17.11.2020 - 10 Kooperationsvereinbarung der Stadt Grevesmühlen...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:

 

Das Filmstudio Grevesmühlen wird durch die Stadt Grevesmühlen mit jährlich zu beantragenden Zuschüssen für die Personalkosten und mit einem Festbetrag für die Sachkosten bzw. für die Produktion von „Grevesmühlen TV“ unterstützt. Grundlage hierfür sind eine Kooperationsvereinbarung mit dem Trägerverein des Filmstudios „Verein für Jugendeinrichtungen“, dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Stadt Grevesmühlen sowie die Entscheidungen des Kultur- und Sozialausschusses.

 

Im Jahr 2020 beträgt der Zuschuss der Stadt Grevesmühlen für das Filmstudio etwa 17.000,00 €.

 

Mit der neuen Vereinbarung erhält das Filmstudio Planungssicherheit und wird von den jährlichen Beantragungen im Kultur- und Sozialausschuss befreit.

Die Stadt Grevesmühlen leistet weiterhin ihren Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit des Filmstudios und profitiert auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarungen von den Produktionen von „Grevesmühlen TV“.

 

Herr Prahler erläutert die Kooperationsvereinbarung. Sie ist mit der Vereinbarung mit dem Jugendclub der Diakonie vergleichbar.

Was in die Vereinbarung aufgenommen werden sollte, ist eine konkretere Formulierung zur Überlassung historischer Filmmaterialien.

Auch eine Kündigungsklausel sollte mit aufgenommen werden.

Herr Grothe macht den Vorschlag, eine jährliche Berichterstattung an den Kultur- und Sozialausschuss abzuliefern.

Herr Scharnweber schlägt vor, eine Sitzung im Verein zu machen, dann kann Bericht erstattet werden.

Herr Prahler teilt mit, dass der Vorschlag von Herrn Grothe in die Vereinbarung mit aufgenommen wird. Frau Oberpichler hat sich sehr gefreut, dass das Archivmaterial mitberücksichtigt wurde.

Frau Ertel gibt zu bedenken, dass sämtliche Ortsteile keinen Kabelkanal für den Empfang von „Grevesmühlen TV“ haben.

Herr Gutow erläutert hierzu, dass das Programm nicht über Kabel, sondern ausschließlich über digitale Medien ausgestrahlt wird.

Herr Bendiks möchte zu dem jährlichen Bericht auch die Kosten der Mitarbeiter aufnehmen, da sich die tarifliche Vergütung laufend ändert.

Weitere Aufgaben des Vereins, z. B. Erschließung des historischen Filmmaterials und der Stand der Digitalisierung, sollten auch in den Bericht.

Herr Rehwaldt merkt an, dass bereits ein jährlicher Verwendungsnachweis angefordert wird.

Bezüglich der Digitalisierung, sind Pläne vorhanden, aber Corona und Personalwechsel sind dazwischengekommen. Es wurde mit einer Kooperation mit dem Landesfilmarchiv Wismar begonnen, dies sollte wiederaufgenommen werden, eventuell als Projekt.

Herr Prahler äußert sich, bzgl. der kontinuierlichen Unterstützung anderer Vereine und merkt, dass dies eine politische Entscheidung ist. Er regt an, dies am Anfang des Jahres im Ausschuss zu beraten, gibt aber zu bedenken, die Türen für andere Projekte offen zu lassen.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, den Bürgermeister mit dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung mit dem Verein für Jugendeinrichtungen zu beauftragen.

Der Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Kooperationsvereinbarung der Stadt Grevesmühlen mit dem Filmstudio wie folgt zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

  .

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41919&selfaction=print