16.11.2020 - 18 Annahme einer Sachspende
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 16.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Maassen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Hauptausschuss, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 100,00 bis 1.000,00 Euro zutrifft. Darüber hinaus entscheidet die Stadtvertretung.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Annahme einer Sachspende für die Freiwillige Feuerwehr vom Förderverein Freiwillige Feuerwehr Grevesmühlen e.V. in Höhe von 2924,82 Euro (1 x Rollcontainer 003 Gitter- Kasten, 1 x Rollcontainer 010 So für 28 Atemschutzflaschen ).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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206,1 kB
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