23.11.2020 - 6 Beschluss über die Brandschutzbedarfsplanung de...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

 

Nach § 2 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört es insbesondere, eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung ist laut § 1 Abs. 5 BrSchG die anhand einer Gefahren- und Risikoanalyse erarbeitete und an den entsprechenden Schutzzielen orientierte Planung, die als objektive Grundlage für die Feststellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr dient. Damit verfügt die Gemeinde über eine fachlich fundierte Basis, von der sie für ihre weiteren Überlegungen zum abwehrenden Brandschutz ausgehen kann.

 

Jede Gemeindevertretung hat die erstellte Brandschutzbedarfsplanung zu beschließen. Damit bindet sie die Gemeinde bezüglich der Umsetzung der möglicherweise noch offenen Punkte bei Aufstellung, Ausrüstung und Ausstattung der örtlichen Feuerwehren. Gleichzeitig erklärt die Gemeinde auch, dass die in der Brandschutzbedarfsplanung ausgewiesenen Grundsätze für das Gemeindegebiet ausreichend sind.

 

Die Schutzziele der Stadt Grevesmühlen wurden mit Beschluss vom 14.10.2020 festgelegt und durch das beauftragte Planungsbüro in die Fassung des Brandschutzbedarfsplanes von Oktober 2020 (siehe Anlage) eingearbeitet. Die Verwaltung empfiehlt, den Plan in dieser Fassung zu bestätigen.

 

 

Herr Prahler erklärt den Ausschussmitgliedern den Brandschutzbedarfsplan. Einige Ortsteile können nicht in 10 min erreicht werden (z.B. Barendorf, Büttlingen usw.). Weiterhin ist die Löschwassersituation in den Ortsteilen laut Gutachter nicht optimal. Aus diesem Grund sind Löschwasserfahrzeuge im Einsatz. Herr Janke steht mit dem Zweckverband Grevesmühlen in engem Kontakt um die Möglichkeit zur Errichtung von Löschwasserbrunnen zu klären.

 

Herr Prahler und Herr Janke erklären den Ausschussmitgliedern kurz die Funktionsweise solcher Brunnen.

 

Herr Prahler fasst anschließend zusammen, dass die freiwillige Feuerwehr der Stadt Grevesmühlen gut aufgestellt ist. Man bietet Feuerwehrleuten aus den umliegenden Gemeinden des Amtes Grevesmühlen-Land, welche im Bauhof der Stadt tätig sind, sogar die Möglichkeit an Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr Grevesmühlen teilzunehmen.

 

 

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Der Umweltausschuss beschließt die vorliegende Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Grevesmühlen (Version Stand 10/2020).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41886&selfaction=print