16.11.2020 - 6 Beschluss über die Benutzungs- und Beitragssatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rehwaldt erläutert den Sachverhalt. In der neuen Satzung sind die Entgelte für Zusatzbeiträge in der Früh- und Spätbetreuung neu geregelt.

Es werden insbesondere der Betrag für verspätetes Abholen von den Ausschussmitgliedern diskutiert. Herr Rehwaldt teilt mit, dass die Beträge mit dem Elternrat abgesprochen sind. Die 31,27 € für verspätetes Abholen sollen eine erzieherische Maßnahme sein. Sie betreffen nicht die Zusatzleistungen für verlängerte Betreuungszeiten. Für den Mehrbedarf können Eltern die Früh- bzw. Spätbetreuung für 4,47 € bzw. 9,54 € in Anspruch nehmen.

Herr Schiffner bemängelt, auch wenn es nur um geringfügige Erhöhungen geht, dass die alte Satzung zum Vergleich nicht mit angefügt wurde.

Frau Strübing spricht die frühe Schließzeit, um 16:30 Uhr an. Herr Rehwaldt teilt mit, dass nach 16:30 Uhr die Spätbetreuung zu gebucht werden kann.

Herr Bahr möchte wissen, ob bei der Aufnahme von Kindern eine Priorisierung vorliegt, wobei die Kinder der städtischen Mitarbeiter an 1. Stelle stehen. Herr Rehwaldt bestätigt dies.

 

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung der Beitragsfreiheit für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen nach dem Kifög M-V vom 04.04.2019 ist eine Neufassung der Benutzungs- und Beitragssatzung für die Kita „Am Lustgarten“ erforderlich.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt die Benutzungs- und Beitragssatzung der Stadt Grevesmühlen zur Kindertagesförderung

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=41871&selfaction=print