16.11.2020 - 11 Feststellung des Jahresabschlusses für das Städ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow informiert, das die Jahresabschlüsse für das Städtebauliche Sondervermögen mit Hilfe eines Dienstleisters, Herrn Necke von der Firma NKHR Rostock, erstellt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 beide Abschlüsse geprüft, die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Auch die Zwischenabrechnung des Sanierungsträgers wurde bereits vom Landkreis geprüft, es konnten auch hier keine Beanstandungen festgestellt werden. Frau Lenschow teilt noch mit, dass die Schließung des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ für den 31.12.2020 vorgesehen ist.

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres des städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst; welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.                   

 

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Beschluss:

 

 Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das städtebauliche Sondervermögen „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen zum 31. Dezember 2016 i. d. F. vom 31.03.2020.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

-          davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage