08.09.2020 - 6 Annahme einer Sachzuwendung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 Frau Lenschow erläutert den Sachverhalt. Es handelt sich nicht um eine Spende, sondern um eine Sachzuwendung des Landkreises NWM.

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro überschritten wird.

Gemäß beiliegender Vereinbarung wurde der Gemeinde durch den Landkreis ein hydraulisches Rettungsgerät im Wert von 21.586,60 Euro übertragen.           

 

Reduzieren

 

 

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gägelow beschließt die Annahme einer Sachzuwendung des Landkreises Nordwestmecklenburg in Höhe von 21.586,60 Euro für ein hydraulisches Rettungsgerät.                              

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

-          davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40975&selfaction=print