08.09.2020 - 6 Annahme einer Sachzuwendung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss Gägelow
- Datum:
- Di, 08.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert den Sachverhalt. Es handelt sich nicht um eine Spende, sondern um eine Sachzuwendung des Landkreises NWM.
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 8 (2), Nr. 13 festgelegte Wertgrenze ab 100 Euro überschritten wird.
Gemäß beiliegender Vereinbarung wurde der Gemeinde durch den Landkreis ein hydraulisches Rettungsgerät im Wert von 21.586,60 Euro übertragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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453,1 kB
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