07.09.2020 - 16 Grundsatzbeschluss über die Organisation der Es...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Der Vertrag über die Dienstleistung, der Essenausgabe in der Kindertagesstätte „Am Lustgarten“ wurde durch die Stadt Grevesmühlen zum 31.12.2020 gekündigt. Der Dienstleister legte daraufhin ein neues Angebot für die Zeit ab dem 01.01.2021 vor, welches auf Basis des beiliegenden Wirtschaftlichkeitsvergleichs die Vermutung nahelegt, dass die Aufgaben bei Abdeckung der gleichen Leistungszeit vor Ort mit eigenem Personal wirtschaftlicher erledigt werden könnten. Ob sich diese Annahme bestätigt, wird sich erst nach Eingang aller Angebote, die im Zusammenhang mit der Neuausschreibung der Essenversorgung demnächst erwartet werden, herausstellen.

 

In Anbetracht der Unwägbarkeiten und der kurzen Zeitspanne bis zum Jahreswechsel wird daher, um die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes zu vermeiden, diese Grundsatzentscheidung zur Diskussion gestellt.

 

Für die Erledigung aller in diesem Zusammenhang anfallenden Arbeiten wären zusätzlich 1,88 Vollzeitäquivalente in den Stellenplan aufzunehmen.

 

 

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Beschluss:

Für den Fall, dass sich die Essenausgabe in der Kindertagesstätte „Am Lustgarten“ ab dem 01.01.2020 inklusive der Vor- und Nachbereitungsarbeiten von eigenem Personal wirtschaftlicher als über den Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrags ausführen lässt, beschließt die Stadtvertretung, dafür vor dem Jahreswechsel Personal im Umfang von 1,88 Vollzeitäquivalenten einzustellen. Der Stellenplan ist vorsorglich zur nächsten Beschlussfassung zum Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für die Haushaltsjahre 2021/2022 entsprechend zu ändern.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage