07.09.2020 - 11 Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Laut § 20 GemHVO-Doppik hat der Bürgermeister die Stadtvertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss mindestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten.

 

Die Stadtvertretung nimmt den Bericht über den Ablauf der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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