16.06.2020 - 6 Neufassung der Satzung der Gemeinde Gägelow übe...

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Wortprotokoll

 

Frau Strurmheit weist darauf hin, dass in der Satzung die Ausnahmefälle fehlen. Es sollte die Prüfung in begründeten Ausnahmefällen und die Möglichkeit der daraus resultierenden Teilzahlung in die  Satzung  aufgenommen werden.

 

Verwaltung: Laut Rücksprache mit dem Fachamt ist bewusst die Möglichkeit der Teilzahlung nicht in die Satzung aufgenommen worden, da damit erneut ein vermehrter Verwaltungsaufwand produziert wird. Die betroffenen Eltern melden sich in der Regel im Fachamt und es wird dann mit der Kasse eine Teilzahlung vereinbart.

 

Sachverhalt:

 

Die Kostenbeiträge für die Beschaffung von Unterrichts- und Lernmittel in Höhe von 30,68 € wurden bisher in zwei Raten von den Eltern erhoben.

 

Um den Verwaltungsaufwand zu verringern wird vorgeschlagen, die Kostenbeiträge in einer Summe jeweils zum 15. Oktober des Schuljahres zu erheben.

 

Für Schüler, die nach dem 31. März eines Schuljahres an die Schule Proseken wechseln, wird die Hälfte des Betrages (15,34 €) erhoben.

 

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Zahlung in zwei Raten vereinbart werden.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage