15.06.2020 - 11.1 Beschluss über den ergänzenden Antrag der Frakt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Baetke erläutert den Antrag der Fraktionen SPD und Grevesmühlen.jetzt.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass sich der Hauptausschuss für eine Zahlung am Monatsende ausgesprochen hat.

 

Die Stadtpräsidentin wünscht Erläuterungsbedarf zur 1/30 Regelung.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Regelung bei der Aufwandsentschädigung der Stadtpräsidentin und der Fraktionsvorsitzenden greife. Der Vertretungsfall wäre zu dokumentieren und die Aufwandsentschädigung entfällt entsprechend.

 

Frau Scheiderer führt aus, dass nur für den Fall der Verhinderung 1/30 entfällt. Wenn dieser Betrag dann an den Stellvertreter gehen soll, muss dies noch mit aufgenommen werden.

 

Herr Bibow vertritt die Ansicht, dass der Vertreter die Entschädigung erhalten soll.

 

Frau Strübing äußert sich zur Thematik. Wenn beispielsweise die Stadtpräsidentin 14 Tage Urlaub anmeldet und in dieser Zeit keine Termine wahrgenommen werden müssen. Erhält die Stellvertretung dann auch die Entschädigung, oder nur gegen eine erbrachte Leistung? Ihrer Meinung nach ist diese Abrechnung ein viel zu hoher Verwaltungsaufwand.

 

Herr Baetke erläutert den Hintergrund des Antrages und führt aus, dass die Regelung dafür gedacht ist, wenn Funktionsträger länger ausfallen.

 

Die Stadtpräsidentin macht darauf aufmerksam, dass ein längerer Ausfall bereits geregelt ist.

 

Frau Münter stimmt Frau Strübing zu und legt ihre Meinung dar. Sie spricht sich für eine monatliche Zahlung aus.

 

Auch Herr Zachey meldet sich zu Wort und betont, dass die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter durch die Bürger gewählt wurden und ihre Arbeit in der Stadtvertretung nicht aus finanziellen Gründen tun.

 

Herr Krohn spricht sich für eine monatliche Zahlung, aber gegen die 1/30 Regelung aus.

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Vertretungsregelung im  §12 der Hauptsatzung so belassen werden kann.

 

Herr Reppenhagen merkt an, dass der Vertretungsfall gesetzlich geregelt ist.

 

Herr Krohn beantragt die Streichung der 1/30 Regelung und die monatliche Auszahlung der Aufwandsentschädigungen.

 

Der Bürgermeister merkt an, dass in diesem Falle nur §12 Abs. 9 ergänzt werden muss.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadtvertretung Grevesmühlen am 21.04.2020 stellten die Fraktionen von SPD und Grevesmühlen.jetzt einen ergänzenden Antrag zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen, die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Diskussion aufgerufen wurde.

 

Danach sollte § 12 der Hauptsatzung um einen weiteren Absatz erweitert ergänzt werden, der wie folgt lautet: „Die pauschalierte funktionsbezogene Aufwandsentschädigung wird für die Zeit vom Tag des Amtsantritts bis zu dem Tag, an dem die ehrenamtliche Tätigkeit endet, gezahlt. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Besteht der Anspruch nicht für den vollen Kalendermonat, wird für jeden Tag ein Dreißigstel der pauschalierten funktionsbezogenen Aufwands-entschädigung gezahlt. Die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen sind monatlich zu zahlen.“ Nach Diskussion im Hauptausschuss wurde der Antrag inhaltlich geändert. Die Worte „im Voraus“ wurden ersetzt durch die Worte „zum Monatsende“.

 

Der Antrag der Fraktionen kann der Anlage in Kopie entnommen werden.

 

Die antragsgemäße Ergänzung des § 12 der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen passt jedoch systematisch nicht ohne weiteres an das Ende des bisherigen § 12, weil sich aus der gewünschten Neuregelung zwangsläufig Streichungen in den Absätzen 2 und 3 ergeben. Der Antrag lässt offen, ob die 1/30stel-Regelung nur bei Amtsantritt und –ende greifen soll, oder auch in anderen Fällen der Verhinderung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger. Ebenso wurde nicht formuliert, ob die monatliche Zahlung der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch für die Sockelbeträge und den Auslagenersatz für die Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst erfolgen soll. Daher ist der Anlage ein Vorschlag der Verwaltung zu entnehmen, der versucht, die dem Antrag zu entnehmende Absicht bestmöglich in die Hauptsatzung einzufügen. Offen bleibt aber auch danach noch die Frage, ob das bei den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern entfallende Dreißigstel jeweils den Stellvertretungen auf Nachweis der Übernahme der Amtsgeschäfte zugeschlagen werden soll. Nachweise über Verhinderungs- oder Vertretungszeiten könnten anhand eines von den Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern auszufüllenden Kalenderblatts erbracht werden, für welches der Anlage ein Muster beigelegt ist.

 

Der Beschlussvorschlag ist aus den genannten Gründen offen gestaltet, weil sich die abschließend gewollte Version womöglich erst aus einer erneuten Diskussion ergibt.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Änderungsantrag von Herrn Krohn zum Antrag der Fraktionen SPD und Grevesmühlen.jetzt in folgender Version:

 

In §12 der Hauptsatzung wird nach Absatz 8 folgender neuer Absatz 9 eingefügt:

Dia Aufwandsentschädigungen nach den Absätzen 1 bis 8 sind monatlich jeweils zum Monatsende auszuzahlen.

 

Die beantragte 1/30-Regelung wird gestrichen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=40091&selfaction=print