26.05.2020 - 7 Satzung über die 5. Änderung und Ergänzung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 23.04.2019 die 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Mischgebiet am Priestersee“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Anlass der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 ist die Erweiterungsabsicht des vorhandenen Gewerbebetriebes in diesem Bereich. Geplant ist eine zusätzliche Lagerhalle nördlich der bereits vorhandenen, gewerblich genutzten, Halle. Durch die zusätzliche Lagerhalle soll über die Ausweitung der erforderlichen Lagerkapazitäten hinaus, auch eine zusätzliche lärmreduzierende Abschirmwirkung erzeugt werden. Des Weiteren soll auf der westlichen Ergänzungsfläche eine umzäunte Außenlagerfläche planungsrechtlich gesichert werden. Es wird beabsichtigt, eine nicht überbaubare Lagerfläche festzusetzen, um eine weitere bauliche Verdichtung zu verhindern.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

 

Herr Hünemörder erkundigt sich, wie hoch die neue Halle werden soll.

 

Herr Hufmann antwortet, dass eine Firsthöhe, wie bei der vorhandenen Halle, von 9,50 m nicht überschritten wird.

 

Herr Bahlcke fragt nach, ob hier auch eine Begrünung auf dem Gelände angedacht ist.

 

Herr Hufmann spricht die wenig ansehnliche Thujahecke an der Dammkrone an, die durch einheimische Gehölze ersetzt werden soll.

 

 

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

  1. Mit dem Entwurf der 5. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 14 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=39870&selfaction=print