26.05.2020 - 10 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Satzung:
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wege und Plätzen
(Straßenbaubeitragssatzung)
Vom... [Ausfertigungsdatum]
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 6, 7, 8, 8a und 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom.......... nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Gägelow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wege und Plätzen vom 20. Juni 2001 erlassen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
Der § 10 (Veranlagung, Fälligkeit) wird wie folgt geändert:
„(1) Der Beitrag bzw. die Vorausleistung wird durch Bescheid festgesetzt und drei Monate nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(2) Auf Antrag kann der Teil des Beitrages bzw. der Vorausleistung, der € 3.000,- übersteigt, in eine Schuld umgewandelt werden, die in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. Eine Verlängerung auf bis zu zwanzig Jahresleistungen ist möglich, wenn die Entrichtung nach Satz 1 eine erhebliche Härte für den Beitragsschuldner bedeuten würde.
(3) Der jeweilige Restbetrag ist jährlich mit zwei vom Hundert über dem nach § 247 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches bekanntgemachten Basiszinssatzes zu verzinsen. Ein höherer Zinssatz als nach § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung darf nicht festgesetzt werden.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gägelow, den [Ausfertigungsdatum]
Friedel Helms-Ferlemann
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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45,1 kB
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