19.05.2020 - 6 Jährlicher Bericht des Vorsitzenden des gemeins...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister merkt an, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses zur Stadtvertretung eingeladen wird.

 

Herr Krohn geht auf den jährlichen Bericht ein und erkundigt sich, welche Gemeinden nicht mehr zahlungsfähig sind.

 

Frau Lenschow teilt mit, dass es sich nur um einen Tätigkeitsbericht handelt und die Gemeinden deshalb nicht mehr genannt werden.

 

Herr Baetke spricht die diversen Eilentscheidungen der Bürgermeister an und erkundigt sich, wie damit umgegangen wird.

 

Frau Lenschow führt aus, dass die Eilentscheidungen nach den Vorgaben der Kommunalverfassung erfolgen müssen. Im Anschluss erfolgt die Bestätigung der Eilentscheidung durch die Gemeindevertretung.

 

Sachverhalt:

Der Vorsitzende des gemeinsamen Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen – Land legt hiermit seinen jährlichen Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor.

Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG M-V) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadt-/Gemeindevertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

Der Hauptausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage