19.05.2020 - 9 Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 19.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister übergibt die Versammlungsleitung an seinen 1. Stellvertreter, Herrn K.-H. Roxin. Der Kritik von Herrn Staben an der Doppik wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird aber auch die umfangreiche und sehr gute Arbeit des Rechnungsprüfungs-ausschusses gelobt.
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Stepenitztal zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2020 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.