07.10.2009 - 13 Hauptsatzung der Gemeinde Warnow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Margarete Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die bisherige Hauptsatzung der Gemeinde Warnow hat sich in der Vergangenheit im Wesentlichen bewährt. Dennoch ist es mit Beginn der Wahlperiode 2009/2014 angebracht, dass die neue Gemeindevertretung über eine Hauptsatzung beschließt.
In die nun vorgelegte Hauptsatzung sind folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber der derzeit gültigen Hauptsatzung vom 11. Juli 2005 vorgenommen.
Diese sind im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:
§ 2 Hier wurden die Ortsteile aufgenommen.
§ 3 Abs. 1 Die ehemals „Soll“-Bestimmung wurde in eine „Kann“-Bestimmung umgewandelt und eine mögliche Begrenzung auf Ortsteile definiert.
§ 4 Abs. 4 Es erscheint realistischer, der Beantwortung von Anfragen Zeit bis zur nächsten GV-Sitzung zu lassen.
§ 6 Abs. 2
Punkt 1: Hier erfolgt eine redaktionelle Berichtigung i. V. m. der Kommunalverfassung (§ 35 Abs. 2, Satz 11 und 12 KV M-V)
§ 6 Abs. 2-5 Die Wertgrenzen für die Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters wurden der in den Gemeinden allgemein gängigen Praxis angepasst. Hierdurch wird eine Verringerung der Notwendigkeit von Eilentscheidungen des Bürgermeisters erreicht; in der Folge auch eine Verringerung der Bestätigungen dieser Eilentscheidungen durch die Gemeindevertretung. Folgende konkrete Änderungen der Wertgrenzen wurden vorgenommen:
HS alt Entwurf HS neu
§ 6 Abs. 2 Punkt 2: überplanm. Ausgaben 10 % der HHSt. 5.000
max. 3.000
außerplanm. Ausgaben 600 2.000
§ 6 Abs. 2 Punkt 3 Belastung von Grundstücken 600 1.000
Darlehen 11.000 10.000
Kreditaufnahme 52.000 50.000
§ 6 Abs. 3 Vergabe nach VOL 600 1.000
Vergabe nach VOB 3.000 25.000
Neuaufnahme HOAI - 3.000
§ 6 Abs. 5 Erklärungen (= einfache
Unterschriftsbefugnis) 3.000 5.000
Erklärungen vor Gericht 3.000 5.000
§ 8 Abs. 1 Die Bezugsquelle der öffentlichen Bekanntmachungen wurde angepasst.
§ 8 Abs. 3 Zusätzliche Aufnahme der nachrichtlichen Internetbekanntmachung, jedoch ohne Rechtswirkung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Warnow beschließt die vorgelegte neue Hauptsatzung.
