17.04.2020 - 8 Annahme einer Spende für das Jahr 2019
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Fr, 17.04.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung ist damit einverstanden, über diesen Tagesordnungspunkt im Umlaufverfahren abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0
Sachverhalt:
Gemäß § 44 (4) Kommunalverfassung MV darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Zuwendungen (Spenden) einwerben und annehmen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, insofern die in der Hauptsatzung gemäß § 6 (1), Nr. 15 festgelegte Wertgrenze von 1.000,00 Euro überschritten wird.