07.10.2009 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 für die „Ferienanlage an der Wasserburg“ im Ortsteil Großenhof der Gemeinde Warnow ist u.a. die Waldabstands-
problematik für die unmittelbar am Wald befindlichen Wochenendhäuser zu lösen (s. Abwägung). Eine entsprechende Regelung ist vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurde das Waldflurstück 131/2 der Flur 1, Gemarkung Großenhof, von 2 angrenzenden Grundstückseigentümern erworben und für den Teil des gesetzlich geforderten Waldschutzabstandes von 30m ein Antrag auf Waldumwandlung am 26.02.2007 gestellt. Durch das Forstamtes Schönberg wurde der Antrag mit Schreiben vom 18.05.2009 mit Nebenbestimmungen und Hinweisen genehmigt wurde.
Inhalt der Nebenbestimmungen ist die Forderung zu einer Ersatzaufforstung von 0,8 ha
in der Gemarkung Botelsdorf. Hierzu ist eine Vereinbarung lt. Anlage erforderlich.
Die Kosten für die Ersatzaufforstung werden von den beiden Waldeigentümern getragen.
Die Gemeinde wird von Kosten freigehalten.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt, der beiliegenden Vereinbarung zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der Wasserburg“ im Ortsteil Großenhof zwischen
der Landesforstanstalt M-V, Forstamt Schönberg,
und
der Gemeinde Warnow
zuzustimmen (s. Anlage).
- Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die Vereinbarung mit der Landesforstanstalt M-V, Forstamt Schönberg, abzuschließen.
