30.04.2020 - 4 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegen stehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land weist darauf hin, dass die Haushaltslage der Gemeinde Testorf-Steinfort prekär ist und die Gemeindevertretung dafür verantwortlich ist, Abhilfe zu schaffen.     

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 06.11.2019.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 197.153,93 Euro ist in das Jahr 2018 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich nunmehr auf -844.301,01 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 233.427,45 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=39304&selfaction=print